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   BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67   

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BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67 (https://dejure.org/1968,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1968 - II B 34.67 (https://dejure.org/1968,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1968 - II B 34.67 (https://dejure.org/1968,1852)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs hat zur Folge, daß der Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 3 VwGO, Rechtliches Gehör, Nr. 5] und die dort angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts).

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn einer, Beteiligten durch Ablehnung eines Vertagungsantrages die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend über Beweisergebnisse, Tatsachen oder neue Anträge des Gegners zu erklären (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. November 1963 a.a.O. mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer grundsätzlichen, also einer allgemeinen und bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage zu erwarten ist (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer grundsätzlichen, also einer allgemeinen und bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage zu erwarten ist (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
  • BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67
    Insbesondere ist das rechtliche Gehör dann nicht ausreichend gewährt, wenn ein Beteiligter verhindert war, sich abschließend zum Gesamtergebnis des Verfahrens zu äußern (BVerwGE 2, 343; 18, 315 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63][317]).
  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63

    öR Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67
    Insbesondere ist das rechtliche Gehör dann nicht ausreichend gewährt, wenn ein Beteiligter verhindert war, sich abschließend zum Gesamtergebnis des Verfahrens zu äußern (BVerwGE 2, 343; 18, 315 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63][317]).
  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67
    Insbesondere ist das rechtliche Gehör dann nicht ausreichend gewährt, wenn ein Beteiligter verhindert war, sich abschließend zum Gesamtergebnis des Verfahrens zu äußern (BVerwGE 2, 343; 18, 315 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63][317]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Der erkennende Senat hat unter Hinweis auf diese Rechtsprechung des Reichsgerichts im Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5) ausgeführt, daß die Ablehnung eines Vertagungsantrages dann geeignet sein kann, zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zu führen, wenn durch diese Ablehnung dem Antragsteller die Möglichkeit entzogen wird, sich "sachgemäß und erschöpfend" über Beweisergebnisse, Tatsachen oder neue Anträge des Gegners zu erklären (in dem gleichen Sinn Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24] und Beschluß vom 17. September 1968 - BVerwG II B 34.67 -).
  • BVerwG, 23.04.1969 - III B 84.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung einer nach

    Es kann zwar einen Verfahrensfehler bedeuten, wenn das Gericht zur Sache verhandelt, obgleich eine Partei oder ihr Anwalt an der Wahrnehmung des Termins schuldlos verhindert, ist (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG VIII C 82.66 - Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG III C 86.67 - [ZLA 1968, 236]; Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - Beschluß vom 17. September 1968 - BVerwG II B 34.67 -).
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